Donnerstag, 23 Feb 2012
 
 
Schrott nicht mehr Abfall

Neue Verordnung über Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Schrott nicht mehr als Abfall anzusehen sind

 

In der Verordnung wird festgelegt unter welchen Bedingungen bestimmter Schrott nicht mehr als Abfall anzusehen ist. Der Anwendungsbereich der Verordnung erstreckt sich auf Eisen- und Stahlschrott sowie Aluminiumschrott (inklusive Aluminiumlegierungen). Die Kriterien, welche erfüllt sein müssen, damit der genannte Schrott nicht mehr als Abfall gesehen wird, sind im Anhang 1 für Eisen- und Stahlschrott und im Anhang 2 für Aluminiumschrott festgelegt.

Sind die Kriterien erfüllt, so muss der Erzeuger bzw. Einführer für jede Schrottsendung eine Konformitätserklärung ausstellen und dem Folgebesitzer weiterreichen (eine Kopie muss ein Jahr aufbewahrt werden). Die abfallrechtlichen Nachweisanforderungen entfallen in diesen Fällen.

Des Weiteren ist ein Qualitätsmanagementsystem einzurichten, durch welches die Einhaltung der Kriterien nachgewiesen werden kann.

Die Verordnung gilt ab dem 09. Oktober 2011.

Der Verordnungstext kann bei der EU heruntergeladen werden ( http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:094:0002:0011:DE:PDF ).