Freitag, 18 Mai 2012
 
 
AZWV

Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV)

Zunehmender Wettbewerb und wachsende Kundenforderungen führten in den letzten Jahren zu
einer verstärkten Qualitätsdiskussion in der Bildung. Der Gesetzgeber hat darauf mit Änderung des
SGB III (§§ 84, 85 und 87) und der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
erlassenen Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) reagiert. Damit wird
die bisherige Zulassung von Bildungsträgern und -maßnahmen von der Bundesagentur für Arbeit
(BA) nun auf Dritte verlagert.

Für Bildungsträger, die öffentlich geförderte Weiterbildung (FbW) über Bildungsgutscheine
(verbunden mit Unterhaltsgeld und Übernahme der Weiterbildungskosten) anbieten, hat sich
durch die neue Gesetzgebung einiges geändert.

Erfolgte die Anerkennung als Träger bislang durch das örtliche Arbeitsamt, werden seit 01.01.2006
sowohl Bildungsträger als auch -maßnahmen ausschließlich durch privatwirtschaftliche
Zertifizierungsstellen, sogenannte Fachkundige Stellen (FKS), durchgeführt, die wiederum zentral
über die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit zugelassen und registriert sind.

QUACERT ist seit 10. Mai 2005 eine von der Bundesagentur für Arbeit zugelassene Fachkundige Stelle zur
Zertifizierung gemäß AZWV. Weitere Informationen zur AZWV finden Sie hier:
www.azwv.de

Quacert bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen des Qualitätsmanagements aus- bzw. weiterbilden zu lassen.
Sie finden unser umfangreiches Schulungsprogramm unter folgendem Link:
http://www.azwv.de/schulungen