Inkrafttreten von Elementen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung

Am 01.04.2024 traten weitere Elemente aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft.

In der Weiterbildung betrifft dies das neue Qualifizierungsgeld und die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten.

Die Anforderungen an das Qualifizierungsgeld sind im § 82a SGB III beschrieben.

Das neue Qualifizierungs­geld ist für Betriebe gedacht, die wegen des Strukturwandels Qualifizierungsbedarf haben. Ziel ist die Beschäftigten durch bedarfs­gerechte Qualifi­zierung im Betrieb zu halten und Fach­kräfte zu sichern.

Das Qualifizierungs­geld wird, angelehnt an das Kurzarbeiter­geld als Entgelt­ersatz, in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent des Netto­ent­geltes gezahlt. Das Qualifizierungsgeld wird während der Zeit der Weiter­bildung bezahlt.

Bei der Weiter­bildungs­förderung für Beschäf­tigte (§ 82 SGB III) wurden die Förderkategorien reduziert und feste Fördersätze angegeben.

Zudem steht die Förderung in Zukunft allen Arbeit­gebern und Beschäf­tigten offen (keine Begrenzung mehr auf betroffene Unter­nehmen vom Struktur­wandel oder Engpass­berufe).

Stand: 11.04.2024