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EfbV
16.03.2026
Die neue Abfallverbringungsverordnung wird ab dem 20.05.2026 relevant

Werden Abfälle grenzüberschreitend gehandhabt, so ist in Europa die Abfallverbringungsverordnung anzuwenden. Diese wurde nun grundlegend überarbeitet.

Eine grundlegende Änderung ist die Umstellung auf einen digitalen Datenaustausch. Hierzu wurde das „Digital Waste Shipment System (DIWASS)“ entwickelt. Ähnlich wie beim deutschen elektronischen Nachweisverfahren werden hierüber die Notifizierungen und der eigentliche Transport mit Begleitformularen bzw. Anhang-VII-Formular durchgeführt und dokumentiert.

Weitere wichtige Änderungen:

  • Verbringung von zur Beseitigung bestimmten Abfällen erschwert, um die Verwertung von Abfällen im Einklang mit der Abfallhierarchie zu fördern.
  • Das Verfahren für nicht notifizierungspflichtige Abfälle wurde erweitert, um die Nachverfolgung dieser Abfälle zu verbessern.
  • Bestimmungen zum Export von Abfällen aus der EU wurden deutlich verschärft.
  • Ab 21. Mai 2027 müssen EU-Unternehmen bei Exporten aus der EU den umweltgerechten Charakter ihrer Ausfuhren durch eine unabhängige Auditierung nachweisen.

    Gute Informationen zu den Neuerungen finden Sie auf der Internetseite der SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH: www.sam-rlp.de.
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