• Zertifizierungen
  • Veranstaltungen
  • News & Downloads
  • Unternehmen
  • Anfrage
  • Zertifizierungen
  • Veranstaltungen
  • News & Downloads
  • Unternehmen
  • Anfrage
Bildung
12.04.2024
Inkrafttreten von Elementen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung


Am 01.04.2024 traten weitere Elemente aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft.

In der Weiterbildung betrifft dies das neue Qualifizierungsgeld und die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten. Die Anforderungen an das Qualifizierungsgeld sind im § 82a SGB III beschrieben.

Das neue Qualifizierungs­geld ist für Betriebe gedacht, die wegen des Strukturwandels Qualifizierungsbedarf haben. Ziel ist die Beschäftigten durch bedarfs­gerechte Qualifi­zierung im Betrieb zu halten und Fach­kräfte zu sichern.

Das Qualifizierungs­geld wird, angelehnt an das Kurzarbeiter­geld als Entgelt­ersatz, in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent des Netto­ent­geltes gezahlt. Das Qualifizierungsgeld wird während der Zeit der Weiter­bildung bezahlt.

Bei der Weiter­bildungs­förderung für Beschäf­tigte (§ 82 SGB III) wurden die Förderkategorien reduziert und feste Fördersätze angegeben.

Zu dem steht die Förderung in Zukunft allen Arbeit­gebern und Beschäf­tigten offen (keine Begrenzung mehr auf betroffene Unter­nehmen vom Struktur­wandel oder Engpass­berufe).

Stand: 11.04.2024

schließen
Newsletter
Kontakt

Eutighofer Straße 137
73525 Schwäbisch Gmünd

Telefon 0 7171 99 79 16 40
E-Mail info@quacert.de

LinkedIn @quacert

Anfahrt
Map
2025 Quacert
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies