• Zertifizierungen
  • Veranstaltungen
  • News & Downloads
  • Unternehmen
  • Anfrage
  • Zertifizierungen
  • Veranstaltungen
  • News & Downloads
  • Unternehmen
  • Anfrage
Bildung
24.03.2026
Neue Fachliche Weisung zur Kostenzustimmung (§ 179 Abs. 2 SGB III i.V.m. § 3 Abs. 6 AZAV)

Am 01.04.2026 tritt die neue fachliche Weisung zur Kostenzustimmung in Kraft (seit 16.03.2026 abrufbar auf der Website der Arbeitsagentur).

Im Rahmen einer am 20.03.2026 stattgefundenen Infoveranstaltung der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde gegenüber den Fachkundigen Stellen (FKS) dargelegt, dass Anpassungen vorgenommen wurden, um insbesondere die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, die Qualität durch Vermeidung von Nachbesserungen und unvollständigen Kostenvorlagen zu steigern und um den Fokus noch deutlicher auf die Intention des Gesetzgebers zu richten.
Die Zusammenarbeit der Prozessbeteiligten wird künftig optimiert durch klare Abgrenzungen in den Verantwortlichkeiten und durch einen stringent geregelten, dreiteiligen Prüfprozess (Benennung der Aufwendungen, Begründung der Aufwendungen und Nachweis der Aufwendungen). Hierfür ist die verbindliche Nutzung eines neuen Kostenvorlagebogens durch die FKS ab 01.04.2026 vorgesehen.
Angaben zum „besonderen arbeitsmarktlichen Interesse der BA“ sind künftig in der Regel nicht mehr erforderlich. Ob ein „besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse“ vorliegt, wird ausschließlich vom Operativen Service unter Verwendung seiner eigenen Hilfsmittel ermittelt.
Zur neuen Fachlichen Weisung sind seitens der BA Informationsveranstaltungen für Bildungsverbände und -träger angedacht. Diese sollen im März/April stattfinden.

schließen
Newsletter
Kontakt

Eutighofer Straße 137
73525 Schwäbisch Gmünd

Telefon 0 7171 99 79 16 40
E-Mail info@quacert.de

LinkedIn @quacert

Anfahrt
Map
2026 Quacert
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies