12. März
2026

Fachkundelehrgang nach EfbV / AbfAEV und/oder AbfBeauftrV – Fortbildung

EfbV
  • Veranstaltungstitel

    Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach EfbV (Entsorgungsfachbetriebeverordnung) / AbfAEV (Anzeige- und Erlaubnisverordnung) und/oder AbfBeauftrV (Abfallbeauftragtenverordnung) – Fortbildung 

  • Veranstaltungsnummer

    QC-EfbV-02

  • Zielgruppe

    Personen, die den Fachkundenachweis für die Fortbildung gemäß § 9 EfbV und/oder nach § 9 Absatz 2 Nr. 3 AbfBeauftrV alle 2 Jahre bzw. nach §§ 4, 5 AbfAEV alle 3 Jahre benötigen.

  • Veranstaltungsziel

    Die Teilnehmenden erhalten den Fachkundenachweis gemäß EfbV/AbfAEV und /oder der AbfBeauftrV aufrecht.

  • Veranstaltungsinhalt

    • Kreislaufwirtschaftsgesetz
    • Nachweisverfahren
    • Abfallregister
    • Allgemeine Transportvorschriften
    • Vorschriften zum Transport von Abfällen
    • Grenzüberschreitender Transport von Abfällen
    • Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial
    • Entsorgungsfachbetrieb
    • Quotenregelungen und Ordnungswidrigkeiten
  • Teilnehmerzahl

    5 - 20

  • Veranstaltungsgebühren

    800,- Euro (zzgl. gesetzlicher MwSt.) für EfbV/AbfAEV oder AbfBeauftrV
    850,- Euro (zzgl. gesetzlicher MwSt.) für EfbV/AbfAEV und AbfBeauftrV
    In den Seminargebühren enthalten: Seminarunterlagen

  • Trainerin / Trainer

    vom Regierungspräsidium Tübingen zugelassene Fachexperten

  • Seminartermin

    12.03 + 13.03.2026

    jeweils von 8:00 Uhr - 16:30 Uhr

  • Veranstaltungsort

    Alle Termine finden in online Präsenz statt.

  • Abschluss

    Bundesweit behördlich anerkannte Teilnahmebescheinigung der QUACERT zur Vorlage bei Behörden und Zertifizierungsunternehmen.