Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach EfbV (Entsorgungsfachbetriebeverordnung) / AbfAEV (Anzeige- und Erlaubnisverordnung) und/oder AbfBeauftrV (Abfallbeauftragtenverordnung) – Fortbildung
Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach EfbV (Entsorgungsfachbetriebeverordnung) / AbfAEV (Anzeige- und Erlaubnisverordnung) und/oder AbfBeauftrV (Abfallbeauftragtenverordnung) – Fortbildung
QC-EfbV-02
Personen, die den Fachkundenachweis für die Fortbildung gemäß § 9 EfbV und/oder nach § 9 Absatz 2 Nr. 3 AbfBeauftrV alle 2 Jahre bzw. nach §§ 4, 5 AbfAEV alle 3 Jahre benötigen.
Die Teilnehmenden erhalten den Fachkundenachweis gemäß EfbV/AbfAEV und /oder der AbfBeauftrV aufrecht.
5 - 20
800,- Euro (zzgl. gesetzlicher MwSt.) für EfbV/AbfAEV oder AbfBeauftrV
850,- Euro (zzgl. gesetzlicher MwSt.) für EfbV/AbfAEV und AbfBeauftrV
In den Seminargebühren enthalten: Seminarunterlagen
vom Regierungspräsidium Tübingen zugelassene Fachexperten
12.03 + 13.03.2026
jeweils von 8:00 Uhr - 16:30 Uhr
Alle Termine finden in online Präsenz statt.
Bundesweit behördlich anerkannte Teilnahmebescheinigung der QUACERT zur Vorlage bei Behörden und Zertifizierungsunternehmen.